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12.12.2013 - Übersicht | Drucken

Schutz vor täglichem Baulärm scheitert an fehlenden landesgesetzlichen Regelungen

HIDDENSEEpartei fordert Landesimmissionsschutzgesetz, um Qualität und Einzigartigkeit von sensiblen Tourismus in Erholungsgebieten zu erhalten 
 


Mecklenburg Vorpommern und die Insel Hiddensee ist Tourismusland. Aber immer mehr Urlauber, Gäste und Einwohner klagen über erhöhte Lärmbelästigungen in sensiblen Regionen, so auch auf der Insel Hiddensee. „Natürlich sind Beschwerden oft nachvollziehbar und es besteht Handlungsbedarf. Wir haben geprüft, ob die Gemeinde Insel Hiddensee zumindest zur Haupturlaubersaison per Verordnung derartige Lärmbelästigungen, z.Bsp.Baulärm untersagen kann“, so Inselbürgermeister Thomas Gens (HIDDENSEEpartei).

 

Leider sieht die Rechtslage anders aus. Weder die Inselgemeinde noch eine andere Urlauberregion könnte eine Lärmschutzssatzung oder -verordnung erlassen. Hintergrund: Immissionsschutzrecht ist konkurrierende Bundesgesetzgebung. Art. 74 Abs.1 Nr. 24 GG lautet: "Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete: (...) Nr. 24 die Abfallwirtschaft, die Luftreinhaltung und die Lärmbekämpfung". Das deutschlandweite Bundesimmissionsschutzgesetz basiert hierauf und hat umfassend die zulässige Lärmbelastung durch (Bau-)Maschinen geregelt. 

 

Allerdings hat der Bundesgesetzgeber den einzelnen Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, konkretere Dinge zum Lärmschutz zu regeln, denn landesrechtliche Ermächtigungen für die Gemeinden und Gemeindeverbände zum Erlass von ortsrechtlichen Vorschriften, die Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Geräusche zum Gegenstand haben, bleiben unberührt, heißt es im Gesetz. 

 

Dies bedeutet: Die Länder können unter Beachtung des Artikels 17 der Richtlinie 2000/14/EG weitergehende Regelungen für Einschränkungen des Betriebs von Geräten und Maschinen in von ihnen als sensibel  eingestuften Gebieten treffen, ..."). Nur die Landtage müssen dies auch beschliessen! „Viele Bundesländer sind Mecklenburg Vorpommern weit voraus und haben Landesimmissionsschutzgesetze erlassen,  so etwa Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Nur unser Bundesland macht es nicht“, so Thomas Gens.

 

Peinlich für ein Tourismusland wie Mecklenburg-Vorpommern. Im Jahr 23 nach der Wende hat es bis heute keine Landesregierung in Schwerin geschafft, für den Lärmschutz spezifizierende Gesetze zu erlassen. Auch im Kurortgesetz könnte Lärmschutz in unserem Tourismusland reglementiert werden. Aber auch hier sucht man vergeblich.

Folge: Es fehlt an einer rechtlichen Möglichkeit für Hiddensee und die Kommunen in MV, konkreter bzw. abweichend von der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Lärmschutz zu regeln. Würden die Gemeinden es dennoch tun, wäre ohne eine solche Ermächtigungsgrundlage eine entsprechende Lärmschutzsatzung/Verordnung unwirksam [VGH Mannheim, a.a.O.; VG Oldenburg, a.a.O.].

 

Im Ergebnis bedeutet dies: Gemeinden können als Judikative nicht tätig werden und außer dem bundesgesetzlichen Lärmschutz für Nacht- und Mittagsruhe, bleibt es auch in Zukunft tagsüber laut und durch Baulärm belastet in unseren Urlauberregionen.

 

Wir fordern daher unsere Landesregierung auf, für unser  Tourismusland tätig zu werden und ein Landesimmisionschutzgesetz zu erlassen bzw. das Kurortgesetz entsprechend zu novellieren, um den Gemeinden vor Ort zu ermöglichen, selbst Verordnungen für den Schutz vor beispielsweise täglichen Baulärm zu treffen.

 


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