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Presse
31.07.2015, 00:01 Uhr Übersicht | Drucken
Erfolg im Grundstücksstreit Neuendorf
Hiddenseer gewinnen Berufungsverfahren vor dem OLG Rostock

Hansestadt Stralsund verliert erstmals entscheidendes Gerichtsverfahren im Neuendorfer Grundstücksstreit vor dem OLG Rostock gegen Hiddenseer. Inselgemeinde erneuert Gesprächsangebot an die Stralsunder Verwaltung und Bürgerschaft

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OLG Rostock hat der Berufung der Hiddenseer stattgegeben und damit die Klage der Hansestadt Stralsund auf Nutzungsentschädigung in einem Neuendorfer Grundstücksstreit abgewiesen. 
Die Gemeinde Hiddensee war seinerzeit auf der Seite der Neuendorfer Grundstücksnutzer im Streitverfahren beigetreten und hatte die Forderungen aus der Hansestadt als völlig überzogen zurückgewiesen. Nun wurde ein im August 2013 gegen die Neuendorfer ergangenes Urteil des Landgerichtes Stralsund abgeändert und die Klage der Stralsunder Verwaltung gegen Neuendorfer Grundstücksnutzer endlich erfolglos.
 
„Der Hansestadt Stralsund steht gegen die Beklagte kein Anspruch auf Zahlung von Nutzungsersatz zu...“, heißt es einleitend in der Urteilsbegründung. „Damit erweisen sich nicht nur die utopischen Forderungen der Hansestadt Stralsund als Luftblasen, es kommen wiederum erhebliche Verfahrenskosten auf den Haushalt der Hansestadt zu“, so Bürgermeister Thomas Gens (HIDDENSEEpartei). Die Gemeinde Hiddensee hat seit Jahren mit einem Güteangebot versucht, die gerichtlichen Verfahren zu beenden und mit konstruktiven Gesprächen eine vernünftige Lösung für die Neuendorfer Grundstücksnutzer und der Hansestadt hinzubekommen. Dies scheiterte bisher alleine an der Stralsunder Verwaltung und deren Anwälten. 
 
„Ich möchte nun nochmals unsere Gesprächsbereitschaft an das Stralsunder Rathaus erneuern und alle Beteiligten zu konstruktiven Gesprächen auffordern. Das nun ergangene Urteil sollte dazu ein klares Signal an die Hansestadt sein“, so Thomas Gens. 
 
Nach dem aktuellem Berufungsverfahren vor dem OLG Rostock ist endlich klarer, die seinerzeit ohne Gemeindevertreterbeschluss Hiddensee ergangenen Kündigungen der „alten“ Pachtverträge durch die Amtsverwaltung aus Samtens sind unwirksam.
Diese "Hilfsbegründung" steht nun im Raum und dürfte nicht unerheblich auf alle nun anstehenden Verfahren sein: weil die damaligen Kündigungen - hier fast ein gesamtes Dorf - kein Geschäft der laufenden Verwaltung sein konnten und damit nicht in den Aufgaben-/Kompetenzbereich des Amtes West Rügens fielen. Die alten Pachtverträge dürften demnach fortbestehen und im Ergebnis nun zu erheblichen finanziellen Verlusten und Schäden für den Stralsunder und Gemeindehaushalt Hiddensee führen. Eine Revision wurde vom OLG Rostock nicht zugelassen.
 
 

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