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Neuigkeiten
27.12.2015, 21:54 Uhr | Übersicht | Druckansicht
Wir bitten um sorgsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern
Bekanntmachung der Gemeinde


Wir bitten um sorgsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel auf unserer Insel.
Hiddenseer Bürgermeister Thomas Gens: Bitte verantwortungsvoll mit Feuerwerkskörpern zu Silvester auf der Insel Hiddensee umgehen - Ein Abbrennen in Nähe von reetgedeckten Gebäuden ist auf der Insel untersagt!
 



„Rechtzeitig zu Silvester möchte ich darauf hinweisen, dass es in den Ortsteilen Grieben, Kloster, Vitte und Neuendorf der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee auch zum Jahreswechsel 2015/16 verboten ist, in einem Abstand von unter 180 m zu reetgedeckten Gebäuden pyrotechnische Gegenstände der Klasse II abzubrennen“, macht der Inselbürgermeister Thomas Gens auf der Insel bekannt und bittet um Verständnis und Rücksicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Die Gemeinde wird erstmals eine zentrale Silvesterparty am Hafen Kloster - an der neuen Steganlage - ausrichten. Dort ist ein kontrolliertes Abrennen möglich. 

 

Zu den pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II gehören unter anderem

Kleinfeuerwerke mit der Zulassungsnummer BAM-PII, wie z. B. Raketen, Feuertöpfe, Knallkörper, Schwärmer usw.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist ebenfalls untersagt:

 

- in den Nationalparkgebieten (Nationalparkverordnung v. 12.09.1990). Das

betrifft den gesamten Dornbusch, den alten und neuen Bessin, das Gebiet

südlich der "Heiderose" und das Gebiet südlich von Neuendorf mit den

zugehörigen Strandbereichen,

- in den Naturschutzgebieten (Behandlungsrichtlinien der Naturschutzgebiete i. V.

m. dem Landesnaturschutzgesetz v. 21.07.1998, zuletzt geändert vom

22.11.2001). Das betrifft u.a. die Heide südlich von Vitte mit dem

zugehörigen Strandbereich.

 

 



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